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Kennzeichen Aufkleber für UmweltplaketteUmweltplakette 1/ Feinstaubplakette 1 zum außen anbringen

Umweltplakette 1/ Feinstaubplakette 1 für Scheibeninnenseite
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Umweltplakette 1/ Feinstaubplakette 1 für Scheibeninnenseite

Preis pro Einheit (Stück): €4,99 (inkl. 19 % MwSt.)
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Schwarze "Umweltplakette" zum Ankleben an der Scheibeninnenseite!

Für die Autofahrer, die für Ihre Fahrzeuge keine der vorgeschriebenen Plaketten bekommen, haben wir diese witzige Lösung:


Umweltklasse 1, "Abgassünder, vorsicht Feinstaub!"
  • 80mm Durchmesser wie das Original
  • hochwertiger Siebdruck in zwei Farben
  • UV-beständige Selbstklebefolie
  • klebt von innen und kann mit Filzstift beschriftet werden
  • mit Feld für persönlichen Eintragungen oder des Kennzeichens


Dieser Aufkleber berechtigt Sie allerdings nicht zu einer Einfahrt in eine Umweltzone.

Der Weiterverkauf bei EBAY etc. ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung gestattet

Informationen für Wiederverkäufer bitte hier klicken


Schadstoffgruppe/ Plakette
Ottomotoren Dieselmotoren Dieselmotoren mit Partikelfilter
Schadstoffgruppe 1 - unsere Plakette:
  • Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. mit geregelten Katalysator nach Anlage XXIV und XXV StVZO
  • Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter
00, 03-13, 15, 17, 91, 92 00-24, 34, 40, 77, 88 keine
Schadstoffgruppe 2 - Rote Plakette:
  • Diesel-PKW nach Euro 2 oder Euro 1 mit Partikelfilter
keine 25-29, 35, 41, 71

Stufe PM 01: 19, 20, 23, 24

Stufe PM 0: 14, 16, 18, 21, 22, 2 34, 40, 77

Schadstoffgruppe 3 - Gelbe Plaktette:
  • Diesel-PKW nach Euro 3 bzw. D3 oder Euro 2 mit Partikelfilter
keine 30, 32, 36, 37, 42, 44-52, 72

Stufe PM 0: 28, 29

Stufe PM 1: 14, 16, 18, 21, 22, 25-27**), 34, 35, 40, 41, 71, 77

Schadstoffgruppe 4 - Grüne Plakette:
  • Diesel PKW nach Euro 4, D4 bzw. Euro 3 und D4 oder Euro 3 mit Partikelfilter sowie zukünftige Abgasstufen
  • PKW mit Ottomotor nach Anlage XXIII oder 52. Ausnahmeverordung zur StVZO, Euro1 bis Euro 4 sowie zukünftige Abgasstufen
  • KFZ ohne Verbrennungsmotor (zb. Elektromotor, Brennstoffzelle)
01, 02, 14, 16 ,18-70, 71-75*), 77 32, 33, 38, 39, 43, 53-70, 73-75

Stufe PM 1: 27**), 49-52

Stufe PM 2: 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70

Stufe PM 3: 32, 33, 38, 39, 43, 53-66

Stufe PM 4

Stufe PM 5

Erläuterung zu PM:

PM = Partikelminderungsstufen

  1. PM 01:

    dies gilt für schwere Diesel-PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe EURO 1. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters gilt für die Fahrzeuge der EURO-2-Diesel Grenzwert von 0,170g/km der Gruppe III.

  2. PM 0:

    dies gilt für Diesel-PKW mit EURO-1-Abgasnorm und für schwere Diesel-PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III nach Abgasstufe EURO-2. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den für EURO-2-Diesel PKW geltende Partikelmasse Grenzwert von 0,100g/km einhalten.

  3. PM 1:

    für Diesel-PKW mit EURO-1 & EURO-2 Abgasnorm und schwere Diesel PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III gem. Richtlinie 98/69/EG Zeile A (EURO3/II, Euro 3/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der EURO 3 DIESEL PKW Grenzwert von 0,05g/km eingehalten werden.

  4. PM 2:

    für Diesel-PKW mit EURO 3 Abgasnorm und schwere Diesel PKW (unter 2,5t zul. Gesamtgewicht) der Gruppe II und III gem. Richtlinie 98/69/EG Zeile B (EURO 4/II, EURO 4/III). Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der EURO-4-Diesel-PKW Grenzwert von 0,025g/km eingehalten werden.

  5. PM 3:

    für Diesel-PKW mit EURO-4-Abgasnorm. Durch die Nachrüstung eines Partikelfilters müssen die Fahrzeuge den halbierten Euro-4-Partikelmassegrenzwert für Diesel-PKW von 0,0125g/km einhalten.

  6. PM 4:

    für Diesel PKW mit Euro 4 Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab Werk entsprechend vorgerüstet sind, aber nicht mit sogenannten geschlossenen Partikelfiltern ausgerüstet werden konnten die eine Minderungsrate von mehr als 90% erreichen. Durch die Nachrüstung müssen die Fahrzeuge den EURO-5-Abgaswert von 0,005g/km einhalten.

  7. PM 5:

    für Diesel-PKW mit EURO-3 und EURO-4 Abgasnorm einschließlich der Gruppe II und III, die ab dem Tage an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden oder werden, den zukünftigen EURO-5-Abgasgrenzwert von 0,005g/km einhalten.


Verfügbarkeit

vorrätig: 431

Lieferzeit:

24h.gif

Umweltplakette 1/ Feinstaubplakette 1 für Scheibeninnenseite €4,99


Kundenrezensionen:

rallekastellaun  (Mittwoch, 17 Februar 2010)
Bewertung: 5
Ich finds genial und finde den spruch "Abgassünder, Vorsicht Feinstaub" auch besser als den mit der "Automobiele Randgruppe" die sonst im Umlauf
sindrnGrußrnRalf




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